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Zum Ende der Seite springen Führerscheinverlust bei einmaligen Kokainkonsum 2 Bewertungen - Durchschnitt: 1,502 Bewertungen - Durchschnitt: 1,502 Bewertungen - Durchschnitt: 1,502 Bewertungen - Durchschnitt: 1,50
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Führerscheinverlust bei einmaligen Kokainkonsum Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Saarlouis (dpa) - Schon bei einmaligem Kokainkonsum ist der sofortige Führerscheinentzug gerechtfertigt. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis in einem Beschluss.

In einem solchen Fall müsse auch nicht zunächst ein Gutachten eingeholt werden. Vielmehr begründe der Konsum harter Drogen die Vermutung, dass der Betroffene nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei.

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Ihm konnte der Konsum von Kokain nachgewiesen werden. Daraufhin bekam er mit sofortiger Wirkung den Führerschein entzogen. Der Kläger argumentierte, er habe bisher nur ein einziges Mal Kokain genommen. Daher sei der sofortige Entzug des Führerscheins nicht verhältnismäßig.

Das OVG sah die Rechtslage anders. Das Fehlverhalten und die Willensschwäche, die sich schon bei der einmaligen Einnahme harter Drogen zeige, lasse ohne weiteres den Rückschluss auf eine fehlende Fahreignung zu. Denn häufig führten solche Drogen zur Verminderung des Vorsichts- und Sorgfaltsverhaltens, verbunden mit Euphorie, gesteigertem Antrieb und Gefühlen der Dominanz. All dies sei für andere Verkehrsteilnehmer ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial.
01.07.2008 10:21 FLOW ist offline E-Mail an FLOW senden Homepage von FLOW Beiträge von FLOW suchen Nehmen Sie FLOW in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie FLOW in Ihre Kontaktliste ein

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